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Vermögenssorge - Ratgeber Betreuungsrecht

Der Betreuer hat zunächst ein Verzeichnis über das Vermögen des Betreuten zu erstellen, das er im Rahmen seines Aufgabenkreises verwaltet. Gehört nur ein Teilbereich der Vermögenssorge zum Aufgabenkreis, so braucht auch nur dieses Vermögen verzeichnet zu werden. Es ist ein Stichtag anzugeben, auf den sich der Vermögensstand bezieht.

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